- Investitionsförderung
- Investitionshilfen; staatliche finanzielle Förderung gewerblicher Investitionen; Bestandteil der ⇡ Wirtschaftsförderung.- 1. I. wird i.d.R. als eine spezifische Förderung betrieben: a) Sektorale I. ist die Begünstigung der Investitionen von Unternehmen in bestimmten Wirtschaftszweigen.- b) Regionale I. begünstigt Investitionen in bestimmten Regionen (⇡ Regionalpolitik).- c) I. für bestimmte Unternehmensgruppen, bes. kleine und mittlere Unternehmen (⇡ Mittelstandsförderung).- d) Begünstigung bestimmter Investitionstatbestände, z.B. Umweltschutzinvestitionen, Investitionen für Forschung und Entwicklung.- 2. Instrumente: a) Steuerliche Anreize: (1) Sonderabschreibungen (in der Bundesrepublik Deutschland für bestimmte Investitionskategorien wie Forschung und Entwicklung, zeitweilig auch für Umweltschutzinvestitionen; in den neuen Bundesländern zeitlich befristet für alle Investitionen); (2) Investitionsfreibeträge (Minderung der Steuer-Bemessungsgrundlage) und Investitionsprämien (Abzug von der Steuerschuld) sind vergleichbare Instrumente, in der Bundesrepublik Deutschland aber nicht praktiziert.- b) Direkte Finanzhilfen in Form von ⇡ Investitionszulagen (in den neuen Bundesländern, zeitlich befristet bis Ende 2004) oder Investitionszuschüssen (in den alten Bundesländern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“; vereinzelt auf der Ebene der Bundesländer; für bestimmte Investitionen aus Förderprogrammen der EU). Investitionszulagen sind für das begünstigte Unternehmen steuerfrei, Investitionszuschüsse sind dagegen zu versteuern.- c) Zinsgünstige, langfristige Investitionskredite der ⇡ Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder auch landeseigenen ⇡ Wirtschaftsförderinstituten. Derartige Investitionskredite weisen gegenüber normalen kommerziellen Bankkrediten i.d.R. längere Laufzeiten (zehn Jahre und mehr), günstige Festzinskonditionen und meistens das Recht auf (kostenfreie) vorzeitige Tilgung auf.- d) Öffentliche Bürgschaften, die den Unternehmen eine bankmäßige Fremdfinanzierung ermöglichen, wenn bankübliche Kreditsicherheiten nicht ausreichend gestellt werden können oder das Investitionsvorhaben mit erhöhten Risiken behaftet ist (erfolgt i.d.R. durch ⇡ Bürgschaftsbanken).
Lexikon der Economics. 2013.